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Veröffentlicht am 19. Dezember 2018 von Gastblogger

Baukindergeld: Die 3 häufigsten Fragen und Antworten

Auch einige Monate nach Einführung des Baukindergeldes haben viele Bauherren und Immobilienkäufer noch Fragen. Bekommen wir den Zuschuss? Stimmen unsere Voraussetzungen? Ist unsere Konstellation förderfähig? Die Experten vom Ratgeberportal FragenZumBaukindergeld.de beantworten die drei häufigsten Fragen.

 

 

1. Kaufvertrag oder Baugenehmigung knapp vor Einführung des Baukindergeldes erhalten

Die Baugenehmigung Ende Dezember 2017 erhalten oder den Kaufvertrag noch schnell 2017 unterschrieben? Mit dem Baukindergeld klappt es dann leider nicht. Auch wenn es besonders ärgerlich ist, den Stichtag nur um wenige Tage verpasst zu haben – eine Ausnahmeregelung gibt es nicht. Wer 2017 den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten hat, geht bei der Förderung leider leer aus.

 

 

2. Immobilienkauf, wenn man schon (anteiliges) Eigentum am Elternhaus hat

Auch wenn man das Elternhaus nicht selbst bewohnen oder vermieten kann, weil die Eltern ein eingetragenes Nießbrauchrecht haben – das Eigentum am Elternhaus, ist ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Das gilt auch für anteiliges Eigentum. Wer also ein Familienhaus kaufen oder bauen will und schon als Eigentümer für das Elternhaus im Grundbuch steht, kann den Zuschuss leider nicht beantragen. Im Merkblatt der KfW und im Vorabcheck zum Baukindergeld ist das nicht eindeutig ersichtlich. Auf der KfW-Seite zum Baukindergeld wird dieser Punkt aber unter „Häufige Fragen“ klargestellt.

 

 

3. Meldebescheinigung beim Kauf einer gemieteten Immobilie

Wir haben unsere Mietwohnung gekauft, unsere Meldebescheinigung ist also schon älter. Wie bekommen wir eine aktuelle? Hier müssen sich Immobilienkäufer keine Sorgen machen: Beim Kauf der Mietwohnung oder des vorher gemieteten Hauses gilt das Datum des Kaufvertrags als Einzugsdatum. Innerhalb von drei Monaten muss dann der Antrag auf Baukindergeld gestellt werden. Die Meldebestätigung muss nach den Angaben der KfW den Hauptwohnsitz des Antragstellers, der im Antrag angegebenen Kinder sowie des Ehe- oder Lebenspartners ausweisen. Sollte es da in der Zwischenzeit Änderungen gegeben haben, müssen sich Antragsteller um eine aktualisierte Meldebestätigung kümmern.

 

 

Erste Baukindergeld-Frist läuft Ende 2018 ab

Um keine Förderung zu verschenken, sollten Familien unbedingt die erste Baukindergeld-Frist beachten. Diese Übergangsregelung betrifft alle, die zwischen dem 01.01.2018 und 17.09.2018 ins neue Eigenheim beziehungsweise die neue Wohnung eingezogen sind. Diese Familien können Ihren Antrag auf Baukindergeld bis zum 31.12.2018 bei der KfW-Bank stellen. Das ist nur online im KfW-Zuschussportal möglich.

Für alle Familien, die ab Programmstart am 18.9.2018 eingezogen sind oder noch umziehen werden, gilt folgende Regelung für die Antragstellung: Der Antrag auf Baukindergeld muss innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug in die neue Immobilie bei der KfW gestellt werden, gerechnet ab dem Datum der Meldebestätigung. Für den Zuschuss werden dann alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben.

 

 

Über FragenZumBaukindergeld.de

Das Ratgeberportal www.FragenZumBaukindergeld.de wurde von der Aktion pro Eigenheim ins Leben gerufen. Neben den wichtigsten Informationen rund um das Baukindergeld finden Bauherren und Immobilienkäufer dort viele Antworten auf häufige Fragen. Ist die eigene Situation noch nicht beschrieben, lässt sich darüber hinaus unkompliziert eine Frage an das Expertenteam stellen. Ergänzt werden die Fakten rund um das Baukindergeld von Service-Angeboten: Ob Direktlink zum KfW-Zuschussportal oder Finanzierungsrechner zum Ausrechnen der monatlichen Rate und Informationen zu den Kosten der Baufinanzierung, die vom Finanzierungspartner Hüttig & Rompf zur Verfügung gestellt werden – Familien auf dem Weg in die eigenen vier Wände finden auf dem Ratgeberportal viele nützliche Hinweise und schnelle Antworten.

 

Bildquelle:

FragenZumBaukindergeld.de

 

Gastblogger

Warum sollen nur wir euch mit Beiträgen bereichern? Ab und an verläuft sich auch mal ein Gastbeitrag auf umserem Blog. Und das hier ist so einer. ;)

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