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2016 ändert sich einiges für den Hausherren

Alle Hauseigentümer aufgepasst. Auch 2016 kommen wieder ein paar neue Neuerungen auf euch zu. Manche sind zu eurem Vorteil und bei anderen steht ihr in der Pflicht.

Was sich für euch im Einzelnen ändert und worauf ihr achten solltet, erfahrt ihr hier:

Neuerungen ab 01.01.2016

  • Bei Neubauten muss die bislang zulässige Energiemenge für Warmwasser und Heizung um ein Viertel reduziert werden. Wer mit erneuerbaren Energien heizt, kann sich freuen, denn damit wird der Wert niedriger gehalten als mit Gas oder Öl.
  • Energie-Effizienzlabel werden auch bei Wohnungslüftungsanlagen fällig. Hiervon ausgenommen sind Abluftgeräte unter 30 Watt Leistungsaufnahme. Die Eingruppierung in die Klassen A+ bis G erfolgt über die Energiemenge, die die Lüftungsanlage gegenüber geöffneten Fenstern einspart.
  • Alle, die ein Blockheizkraftwerk unter 50 Kilowatt Leistung ab 2016 in Betrieb nehmen, erhalten einen erhöhten Zuschlag pro Kilowattstunde Strom. Von ursprünglichen 5,41 Cent wird dieser auf 8 Cent steigen. Dafür erfolgt ein kleiner Abzug bei jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde Strom von 5,41 Cent auf 4 Cent.
  • Strom-Umlagen werden teurer. Die EEG-Umlage (Erneuerbare Energien-Gesetz) steigt auf 6,534 Cent pro Kilowattstunde an. Damit erreicht sie den höchsten Stand seit ihrer Einführung im Jahr 2003. Genauso wie die EEG-Umlage um 0,2 Cent steigt, erhöht sich auch die KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplung). Es wird mit zunehmenden Netzentgelten gerechnet, die Einkaufspreise für die Anbieter selbst bleiben allerdings günstig.
  • Da neue Dunstabzugshauben mehr Strom einsparen müssen, entfällt die hier Effizienzklasse „G“.
  • Von der Energie zum Rauchmelder: Auch hier gibt es ein paar Neuerungen, die jedoch für die meisten Bundesländer schon Standard sind. Nun gilt ebenfalls in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt die Pflicht, in bestehenden Gebäuden Rauchmelder anzubringen. In Sachsen müssen ab dem neuen Jahr alle Neubauten mit solchen Rauchmeldern versehen sein.

Neuerungen ab 01.04.2016

  • Wärmeschutz muss bei Neubauten 20 Prozent mehr leisten als zuvor. Sanierungen bei bestehenden Häusern sind davon ausgeschlossen.
  • Wer energieeffiziente Neubauten plant, der kann mit einer besseren Förderung als zuvor rechnen. Sofern das gebaute Haus mindestens dem Standard KfW-Effizienzhaus-55 entspricht, können sich Förderkredite der KfW (ehemalige Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Bestfall verdoppeln und somit bis zu 100.000€ pro Wohneinheit betragen.

Neuerungen, die bis Ende 2016 abgeschlossen sein müssen

  • Rauchmelder für alle bestehenden Gebäude in Nordrhein-Westfalen werden Pflicht.

 

Quelle:www.vz-nrw.de

 

 

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